Debatte Finanzierungskonzepte


Stichwort: Quota-Plan
1951 legt die Sparte Produktion der SPIO den sogenannten Quota-Plan vor. Er soll die Filmtheaterbesitzer gesetzlich verpflichten, in ihr Programm regelmäßig eine bestimmte Quote deutscher Filme aufzunehmen. An mindestens 21 und höchstens 35 Tagen im Quartal müßten deutsche Filme gezeigt werden. Das entspricht zwischen 23 und 28 % des gesamten Kinoprogramms. Auf diese Weise sollte den deutschen Filmen eine ausreichende Vorführzeit (genügend feste Termine) in den Kinos gesetzlich gesichert werden. Dieser Plan gedeiht bis zum Gesetzentwurf, scheitert dann jedoch an dem geschlossenen Widerstand der Filmtheaterbesitzer und einer solidarischen Lobby im Bundestag. Die heftigen Proteste gegen die Quota-Regelung fußen auf der Ansicht, daß durch eine solche Spielverpflichtung nur der mittelmäßige deutsche Film gefördert und die künstlerisch hochwertige ausländische Konkurrenz automatisch ausgeschaltet werde. Eine Förderung besserer deutscher Produktionen sei dadurch noch nicht erzielt. Deshalb könne eine Quotaregelung bestenfalls nur der Teil eines Gesamtsanierungsplans sein. 


Stichwort: Bundesbürgschaft
Angesichts der katastrophalen Kapitallage der Produzenten übernimmt ab Frühjahr 1950 der Bund sogenannte "Ausfallbürgschaften" gegenüber den kreditgebenden Banken. Verschiedene Länder, darunter auch Hamburg, folgen dem Beispiel. Die Bundesbürgschaften belaufen sich auf 35 % der durch einen Treuhänder nachgeprüften Produktionskosten. Wird dieser Anteil nicht wieder eingespielt, tritt der Bund als Bürge für den Ausfall ein, nach dem alle anderen Kreditgeber bedient worden sind. Beide Bundesbürgschaftsaktionen (vom Frühjahr 1950 bis Sommer 1953 und von 1953 bis Ende 1955), sind sowohl wirtschaftlich als auch politisch begründet. Die Finanzierungshilfe, die der Bund für die westdeutsche Filmproduktion bereitstellt, besteht in einer Bürgschaftszusage für Filmkredite in Höhe von 20 Millionen DM für das Haushaltsjahr 1950/51 aufgrund des Bundestagsbeschlusses vom 31. März 1950. Weitergeführt wird dieser Beschluß durch eine formelle Bürgschaftsermächtigung im "Gesetz über Sicherheitsleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft" vom 21. Juni 1951. Die Auswahl der Produktionen trifft ein interministerieller Bürgschaftsausschuß. Die "Deutsche Revisions- und Treuhand AG-Treuarbeit", zu 67 % Eigentum des Bundes, hat Drehbuch, Besetzungsplan, Kostenvoranschlag, Verleihbenennung und die schriftliche Fianzierungszusage der Barkreditgeber zu prüfen. Der Bürgschaftsausschuß, der aus je einem Vertreter des Wirtschafts-, Finanz- und Innenministeriums besteht, hat nach rein wirtschaftlichen Maßgaben zu entscheiden. Dennoch ist die Ausfallbürgschaft ein Instrument politischer Bevormundung. Die Vergabe von Ausfallbürgschaften erfolgt bis 1953 keine Abstimmmung zwischen Bund und Ländern. Eine Produktionsfirma könnte also gleichzeitig sowohl eine Bundes- als auch eine Landesbürgschaft bekommen.


Stichwort: Bundesfilmbank
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Stichwort: Filmgroschen und Kinofünfer
Die Sparten Produktion und Verleih der SPIO haben 1955 im Einvernehmen mit der Leitung des Zentralverbandes der Filmtheater ZdF den Vorschlag zu einer Kartellvereinbarung ausgearbeitet, die den Theaterbesitzer verpflichten soll, drei jahre lang einen Zuschlag von 0.10 DM (= Filmgroschen) auf seine im übrigen frei gebildeten Eintrittspreise zu erheben. Der Zuschlagsbetrag soll an ein von den Sparten der Filmwirtschaft gebildetes Institut abgeführt werden. Nach einem bestimmten Schlüssel sollen fünf Siebtel die Produktion zur Kapitalbildung und zwei Siebtel die Theaterbesitzer für Modernisierungszwecke erhalten.
Eine ähnliche Lösung wie das Konzept des Filmgroschens und einem verwaltenden Filmfinanzierungsinstitut betreiben die Hamburger Filmtheater 1951. Sie erheben ab 1. März auf jede Eintrittskarte einen Aufschlag von 5 Pfennigen. Die verbilligten Karten für Erwerbslose und Sozialrentner sind von dieser Regelung ausgenommen. Der "Hamburger Kinofünfer" ist zweckgebunden für die Instandsetzung der Filmtheater, ihres Zubehörs und die Abdeckung von Verbindlichkeiten. Erst einmal wird diese Maßnahme auf den 31. Oktober befristet.


Stichwort: Prädikatisierung
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Stichwort: Filmfinanzierungs-GmbH (Fifi)
Der Weg vom Zuckergroßhändler zum Filmfinanzier Julius de Grignis wird durch Millionengeschäfte mit der Ostzone vorbereitet. Im August 1949 hat er mit einem Stammkapital von 100.000 DM die Filmfinanzierungs-GmbH in Bad Segeberg, später Hamburg, Hansastraße 6, gegründet. Einen Monat später lernt de Grignis seinen neuen Partner, den Harburger Kaufmann Helmuth Kramer, kennen. Mit einem Vertrag für ein Kompensationsgeschäft Zucker gegen NE-Metalle beginnt eine sehr erfolgreiche geschäftliche Verbindung. Julius de Grignis zahlt am 13. November 1949 den ersten Kredit an die Junge Film-Union. Am 2. Dezember 1949 gründet de Grignis die Nationalfilm GmbH, um den Rückfluß der Fifi-Kapitalien durch einen eigenen Verleih genauer kontrollieren zu können. Geschäftsführer der Nationalfilm wird Fifi-Syndikus Alexander Grüter, ehemaliger Generaldirektor in der oberschlesischen Zementindustrie. Die Filmfinanzierungsgesellschaft gibt also einem Produzenten Kredite zur Herstellung von Filmen, die dann durch einen Filmverleih verliehen werden müssen, der dem Geldgeber gehört. 



Literatur
Jürgen Berger: Bürgen heißt zahlen - und manchmal auch zensieren. Die Filmbürgschaften des Bundes 1950 - 1955. In: Deutsches Filmmuseum (Hrsg.): Zwischen Gestern und Morgen. Westdeutscher Nachkriegsfilm 1946 - 1962. Frankfurt a.M. 1989; S. 80-97

Deutsches Industrieinstitut: Die Lage der deutschen Filmwirtschaft (Strukturbericht Nr. 6 vom August 1955). In: Wilfried von Bredow; Rolf Zurek: Film und Gesellschaft in Deutschlanf. Dokumente und Materialien. Hamburg 1975; S. 293-307

Johannes Hauser: Neuaufbau der westdeutschen Filmwirtschaft 1945 - 1955 und der Einfluß der US-amerikanischen Filmpolitik. Pfaffenweiler 1989

Peter Stettner: Vom Trümmerfilm zur Traumfabrik. "Die Junge Film-Union" 1947 - 1952. Eine Fallstudien zur westdeutschen Filmproduktion. Hildesheim [u.a.] 1992

 
Redaktioneller Stand: 07. November 2001